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Wärmeplanung

30. Juni 2026: Wärmeplan-Frist vorbei – 72 von 83 Großstädten sind fertig

Am 30. Juni 2026 lief die Frist für Wärmepläne in Großstädten ab. 72 von 83 lieferten. Eine Pflicht zum Heizungstausch folgt daraus nicht.

Aktualisiert: 4 Min. LesezeitRedaktion Wärmepumpen-News

Balkengrafik: Zum 30. Juni 2026 hatten 72 von 83 Großstädten, 2.836 von 10.775 Gemeinden (26,3 %) und Kommunen mit 55,6 % der Bevölkerung ihre Wärmeplanung abgeschlossen.
Grafik: Wärmepumpen-News · Daten: BBSR, Stand 30.06.2026

Seit dem 30. Juni 2026 müssen alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern einen fertigen Wärmeplan haben. Geschafft haben es 72 von 83 Großstädten. Das meldet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in seinem ersten Halbjahresbericht 2026. Für Hausbesitzer ist vor allem eines wichtig: Aus dem Plan folgt keine Pflicht, die eigene Heizung zu tauschen.

Ein Wärmeplan legt fest, wie eine Kommune künftig mit Wärme versorgt werden soll. Er zeigt, in welchen Gebieten ein Wärmenetz entstehen oder wachsen soll und wo Häuser sich voraussichtlich selbst versorgen, etwa mit einer Wärmepumpe. Die Pflicht dazu steht im Wärmeplanungsgesetz (WPG). Für kleinere Gemeinden läuft die Frist bis zum 30. Juni 2028.

Die Bilanz zum Stichtag

Das BBSR zählt nicht nur die Großstädte, sondern alle 10.775 Gemeinden in Deutschland. Die Zahl der abgeschlossenen Pläne hat sich gegenüber Ende 2025 verdoppelt.

Kennzahl Stand 30. Juni 2026
Großstädte über 100.000 Einwohner mit fertigem Wärmeplan 72 von 83
Gemeinden mit abgeschlossener Wärmeplanung 2.836 von 10.775 (26,3 %)
Gemeinden, die noch planen 4.419
Bevölkerung in Kommunen mit fertigem Plan 55,6 %
öffentlich einsehbare Wärmepläne 1.217

Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland lebt damit in einer Kommune, die ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat. Das liegt vor allem an den Großstädten: Wenige Kommunen decken viele Einwohner ab.

Wer die Frist verpasst hat

Elf Großstädte haben den Stichtag nicht gehalten. Die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) nannte am 24. Juli 2026 auf Grundlage von Daten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende unter anderem Frankfurt am Main, Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr.

Folgen hat das für die Städte nicht. Das Wärmeplanungsgesetz sieht laut ZfK keine Sanktionen vor, weder Bußgelder noch andere Strafen. Die Stadt Bochum rechnet nach dem Bericht nicht mit Konsequenzen. Für Hausbesitzer in diesen Städten ändert sich dadurch ebenfalls nichts: Sie warten lediglich länger auf die Information, wie ihr Viertel künftig versorgt werden soll.

Was der Wärmeplan für Ihr Haus bedeutet

Er verpflichtet Sie zu nichts. Nach § 23 Abs. 4 WPG hat der Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Er zwingt Sie also nicht zum Anschluss an ein Wärmenetz, und er gibt Ihnen umgekehrt keinen Anspruch darauf.

Die Kopplung an die 65-%-Regel ist Geschichte. Nach dem alten Gebäudeenergiegesetz hätte der Stichtag in Großstädten zugleich die Pflicht ausgelöst, eine neue Heizung zu 65 % mit erneuerbarer Energie zu betreiben. Diese Regel ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) seit dem 29. Juli 2026 entfallen. Was das Gesetz stattdessen vorsieht, lesen Sie in unserem Bericht Neues Heizungsgesetz in Kraft.

Er ist trotzdem eine wichtige Entscheidungshilfe. Wer die Heizung erneuern will, sollte vorher nachsehen, was die Kommune für die eigene Straße plant. Liegt das Haus in einem Gebiet, für das ein Wärmenetz vorgesehen ist, lohnt die Nachfrage beim Versorger. Liegt es in einem Gebiet mit Einzelversorgung, ist die eigene Wärmepumpe der naheliegende Weg.

Was bedeutet das für Ihr Haus?

Ein Fachbetrieb ordnet die Neuerungen für Ihr Gebäude ein und rechnet die Förderung mit Ihnen durch.

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Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

So lesen Sie den Wärmeplan Ihrer Stadt

Die Pläne sind unterschiedlich aufgebaut, enthalten aber meist Karten mit Gebieten. Diese Schritte helfen bei der Einordnung:

  1. Plan finden: auf der Internetseite der Stadt oder der Stadtwerke, oft unter „Wärmeplanung“ oder „Wärmewende“.
  2. Eigene Straße suchen: Ist das Gebiet als voraussichtliches Wärmenetzgebiet, als Prüfgebiet oder für dezentrale Versorgung eingezeichnet?
  3. Zeitplan prüfen: Ein geplantes Netz ist noch kein Anschlussangebot. Fragen Sie, wann und zu welchen Bedingungen ein Anschluss möglich wäre.
  4. Vergleichen: Stellen Sie einem möglichen Netzanschluss die eigene Lösung gegenüber – mit Anschaffung, Förderung und laufenden Kosten.
  5. Nicht warten, wenn die Heizung ausfällt: Der Plan ist eine Planung über viele Jahre. Eine defekte Heizung lässt sich nicht bis zu einem möglichen Netzausbau überbrücken.

Förderung gibt es auch ohne Wärmeplan

Für eine Wärmepumpe gibt es die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) – ganz gleich, ob Ihre Kommune schon geplant hat. Die Grundförderung beträgt 30 %. Wer den Antrag bis zum 31. Januar 2027 stellt, kann zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % bekommen. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er auf 12 %. Die Einzelheiten stehen in unserem Bericht Förderung sinkt ab Februar 2027.

Kleinere Gemeinden: Frist bis 2028

Für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern gilt der 30. Juni 2028. Zum Stichtag 2026 arbeiteten bundesweit 4.419 Kommunen an ihrem Plan. Wer in einer kleineren Gemeinde wohnt, kann bei der Verwaltung nachfragen, wie weit die Planung ist und wann erste Ergebnisse öffentlich werden.

Einordnung

Die Frist der Großstädte war ein wichtiger Zwischenschritt: Erstmals haben die meisten großen Städte ein gemeinsames Bild davon, wo Wärmenetze sinnvoll sind und wo nicht. Für die einzelne Heizungsentscheidung bleibt der Plan eine Orientierung, kein Befehl. Entscheidend für Ihr Haus sind am Ende die Heizlast, die vorhandenen Heizkörper, die Kosten und die Förderung.

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Häufige Fragen

Muss ich meine Heizung tauschen, weil meine Stadt jetzt einen Wärmeplan hat?

Nein. Der Wärmeplan ist eine Planung der Kommune. Nach § 23 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz hat er keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Die frühere Kopplung an die 65-%-Regel ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz seit dem 29. Juli 2026 entfallen.

Bis wann müssen kleinere Gemeinden ihren Wärmeplan vorlegen?

Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Zum 30. Juni 2026 arbeiteten laut BBSR 4.419 Kommunen an ihrem Plan.

Was passiert, wenn eine Stadt die Frist verpasst hat?

Das Wärmeplanungsgesetz sieht keine Sanktionen vor, weder Bußgelder noch andere Strafen. Laut ZfK haben unter anderem Frankfurt am Main, Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr die Frist verpasst.

Wo finde ich den Wärmeplan meiner Gemeinde?

In der Regel auf der Internetseite der Stadt oder der Stadtwerke. Laut BBSR waren zum 30. Juni 2026 bundesweit 1.217 Wärmepläne öffentlich einsehbar.

Quellen

  1. BBSR: Status quo der kommunalen Wärmeplanung – 1. Halbjahresbericht 2026 (Analysen kompakt 09/2026) (erschienen 30.06.2026)
  2. ZfK: Kommunale Wärmeplanung – diese Städte reißen die Frist (erschienen 24.07.2026)
  3. Wärmeplanungsgesetz, § 23 (Rechtswirkung des Wärmeplans) (erschienen 06.10.2026)
  4. ADAC: Heizungsgesetz – was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert (erschienen 29.07.2026)

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