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Hauskauf

3. August 2026: „Jung kauft Alt“ – KfW-Kredit für Familien steigt auf bis zu 180.000 €

Familien mit Kind leihen sich für ein energetisch schlechtes Haus jetzt 140.000 bis 180.000 € bei der KfW. Dafür muss das Haus binnen 54 Monaten saniert sein.

Aktualisiert: 6 Min. LesezeitRedaktion Wärmepumpen-News

Seit dem 3. August 2026 leiht die KfW Familien mehr Geld für den Kauf eines energetisch schlechten Hauses. Im Programm „Jung kauft Alt“ (Nr. 308) gilt seither: Wer ein Kind hat, kann bis zu 140.000 € aufnehmen, mit zwei Kindern bis zu 160.000 € und ab drei Kindern bis zu 180.000 €. Im Gegenzug muss das Haus innerhalb von 54 Monaten saniert werden.

Die neuen Beträge stehen im KfW-Merkblatt 308 mit Stand August 2026; die Deutsche Handwerks Zeitung hatte am 30. Juli 2026 vorab darüber berichtet. Gefördert wird der Kauf eines sanierungsbedürftigen Hauses, in das die Familie selbst einzieht. Für die Sanierung selbst gibt es aus diesem Topf kein Geld; sie läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die parallel genutzt werden darf.

Die Höchstbeträge im Vergleich

Kinder im Haushalt bis 2. August 2026 seit 3. August 2026 Plus (unsere Rechnung)
ein Kind 100.000 € 140.000 € 40.000 €, also 40 %
zwei Kinder 125.000 € 160.000 € 35.000 €, also 28 %
drei und mehr 150.000 € 180.000 € 30.000 €, also 20 %

Am stärksten profitieren damit Familien mit einem Kind: Bei ihnen wächst der Kreditrahmen um zwei Fünftel.

Wer den Kredit bekommt

Das Merkblatt nennt diese Bedingungen:

  • Privatpersonen mit mindestens einem Kind im Haushalt
  • kein Wohneigentum zum Zeitpunkt des Antrags
  • Einkommensgrenze: 90.000 € zu versteuerndes Einkommen des Haushalts im Jahr bei einem Kind, jedes weitere Kind hebt sie um 10.000 € – nach unserer Rechnung also 100.000 € bei zwei und 110.000 € bei drei Kindern
  • maßgeblich ist der Mittelwert aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag
  • Selbstnutzung für mindestens fünf Jahre ab dem Einzug
  • ein Haus der Energieeffizienzklasse F, G oder H

Gefördert werden Kaufpreis und Grundstück. Zinssätze und Laufzeit nennen wir nicht: Die Konditionen ändern sich laufend und stehen jeweils aktuell bei der KfW.

Woran Sie ein F-, G- oder H-Haus erkennen

Wohngebäude werden im Energieausweis in Klassen von A+ bis H eingeteilt. Wer verkauft, muss den Ausweis bei der Besichtigung vorlegen – oder schon vorher – und ihn nach dem Vertragsschluss unverzüglich übergeben. Gibt es beim Schalten einer Immobilienanzeige bereits einen Ausweis, muss die Anzeige die Klasse nennen, dazu die Art des Ausweises, den Endenergiekennwert, den wichtigsten Energieträger und das Baujahr. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.

Für Kaufinteressierte heißt das: Schon die Anzeige kann zeigen, ob ein Haus für das Programm infrage kommt.

Was bedeutet das für Ihr Haus?

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Die Gegenleistung: Sanierung binnen 54 Monaten

Ab der Zusage bleiben 54 Monate, also viereinhalb Jahre. In dieser Zeit muss das Haus mindestens das Niveau eines Effizienzhauses 85 EE erreichen, bei Baudenkmälern das eines Effizienzhauses Denkmal EE. Die zweite Möglichkeit sind die Einzelmaßnahmen, die das Merkblatt aufzählt:

  1. Heizungstausch auf mindestens 65 % erneuerbare Energien
  2. Fenstertausch
  3. Fassadendämmung
  4. Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke

Der Heizungstausch entfällt, wenn die vorhandene Heizung bereits 65 % erneuerbare Energien nutzt oder das Haus allein an einem Wärmenetz hängt. Maßstab für die Ausführung sind die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen. Nachweisen lässt sich die Umsetzung per Fachunternehmererklärung.

Bemerkenswert ist der Kontrast zum Gesetz: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-%-Regel für neue Heizungen seit dem 29. Juli 2026 gestrichen. Wer mit „Jung kauft Alt“ den Weg über Einzelmaßnahmen geht, landet bei der Heizung trotzdem bei mindestens 65 % erneuerbaren Energien.

Was sich für die Sanierung kombinieren lässt

Für die Sanierung stehen die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude offen, als Kredit oder als Zuschuss, auch gleichzeitig. Zusammen dürfen alle Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Heizung: Die KfW-Heizungsförderung zahlt 30 % Grundförderung, bei Antrag bis 31.01.2027 zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer selbst einzieht, bekommt außerdem einen Einkommensbonus, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: Liegt es bei höchstens 30.000 €, sind es 40 Prozentpunkte; bis 40.000 € gibt es 30, bis 50.000 € noch 10. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, zieht die KfW dabei pauschal 10.000 € vom Einkommen ab. Die Summe ist bei 70 % gedeckelt, bei niedrigem Einkommen erst bei 80 %.

Unsere Beispielrechnung: Familie mit einem minderjährigen Kind, 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen, Wärmepumpe mit mindestens 28.000 € förderfähigen Kosten, Antrag bis 31.01.2027. Nach Abzug der 10.000 € für das Kind zählen 40.000 €, das ergibt 30 % Einkommensbonus. 30 + 16 + 30 % ergeben 76 %, gedeckelt auf 70 %: Zuschuss 19.600 €.

Effizienzhaus: Für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es bei der KfW bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit. Einen Tilgungszuschuss bringt das Mindestziel nicht: Beim Effizienzhaus 85 EE liegt er bei 0 %, beim Effizienzhaus 55 EE bei 5 %, beim Effizienzhaus 40 EE bei 10 %. Beantragt wird über eine Bank als Finanzierungspartner, bevor das Vorhaben beginnt, und ohne Energieeffizienz-Experten geht es nicht.

Fenster und Dämmung: Als Einzelmaßnahmen fördert das BAFA sie mit 15 % Zuschuss.

Was beim Kauf sonst gilt

Nach dem Kauf bleiben zwei Jahre für zwei Nachrüstpflichten: Rohre für Heizung und Warmwasser, die ungedämmt durch kalte Räume laufen, bekommen eine Dämmung, und eine oberste Geschossdecke ohne Mindestwärmeschutz wird nachgerüstet – alternativ das Dach darüber. Einen alten Heizkessel nach 30 Jahren tauschen zu müssen, verlangt das Gesetz seit dem 29. Juli 2026 dagegen nicht mehr.

Neu im Haus heißt außerdem: Gesprächspflicht. Nach der Übergabe des Energieausweises führen Käufer von Häusern mit bis zu zwei Wohnungen ein Informationsgespräch dazu, vorausgesetzt, es wird ihnen gratis angeboten.

Was das für Sie bedeutet: der Zeitplan

Aus den Regeln ergibt sich eine feste Reihenfolge:

  1. Vor dem Kauf: Klasse im Energieausweis prüfen, Einkommen der beiden maßgeblichen Jahre zusammenstellen, Sanierungskosten schätzen lassen.
  2. Mit der Zusage: Die Frist von 54 Monaten für die Sanierung beginnt.
  3. Nach dem Eigentümerwechsel: Zwei Jahre für Rohre und oberste Geschossdecke.
  4. Vor jeder Sanierungsmaßnahme: Förderantrag stellen – bei der Heizung zählt für den Bonus von 16 % ein Antrag bis zum 31.01.2027.
  5. Ab dem Einzug: mindestens fünf Jahre selbst im Haus wohnen.

Einordnung

Mehr Kredit macht ein Haus der Klasse F, G oder H nicht billiger, aber leichter zu finanzieren. Der eigentliche Hebel liegt in den 54 Monaten nach der Zusage: Wer ein solches Haus kauft, kauft die Sanierung mit. Kaufpreis, Sanierungskosten und Zuschüsse gehören deshalb vor der Unterschrift in eine gemeinsame Rechnung.

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Für Familien mit Kind ist „Jung kauft Alt“ seit August deutlich großzügiger geworden. Aufgehen wird die Rechnung dort, wo Kauf, Sanierung und Förderung von Anfang an zusammen geplant werden.

Häufige Fragen

Wie viel Kredit gibt es bei „Jung kauft Alt“ seit August 2026?

Familien mit einem Kind erhalten seit dem 03.08.2026 bis zu 140.000 €, mit zwei Kindern bis zu 160.000 €, ab drei Kindern bis zu 180.000 €. Zuvor waren es 100.000, 125.000 und 150.000 €.

Welche Häuser kommen für „Jung kauft Alt“ infrage?

Häuser der Energieeffizienzklassen F, G oder H, die Sie selbst bewohnen wollen. Die Klasse steht im Energieausweis, den der Verkäufer bei der Besichtigung oder schon vorher vorlegen muss.

Bis wann muss das Haus saniert sein?

Binnen 54 Monaten ab der Zusage. Ziel ist mindestens ein Effizienzhaus 85 EE, beim Baudenkmal ein Effizienzhaus Denkmal EE – oder die Umsetzung der Einzelmaßnahmen, die das KfW-Merkblatt 308 aufzählt.

Wie hoch darf das Einkommen sein?

Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf mit einem Kind höchstens 90.000 € betragen, für jedes weitere Kind 10.000 € mehr. Gerechnet wird mit dem Mittelwert aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung.

Lässt sich der Kaufkredit mit Zuschüssen kombinieren?

Ja. Parallel zum Kaufkredit dürfen Sie für die Sanierung Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude einsetzen. Grenze: Alle Förderungen zusammen dürfen nicht über den förderfähigen Kosten liegen. Den Kauf selbst, also Kaufpreis und Grundstück, deckt der Kredit 308.

Quellen

  1. KfW: Merkblatt Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien (308) (erschienen 08/2026)
  2. Deutsche Handwerks Zeitung: Jung kauft Alt – höhere KfW-Kredite ab August 2026 (erschienen 30.07.2026)
  3. KfW: Merkblatt Wohngebäude – Kredit, Sanierung zum Effizienzhaus (261) (erschienen 09/2026)
  4. KfW: Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen (458) (erschienen 09/2026)
  5. ADAC: KfW-Heizungsförderung – was sich ab 21. Juli 2026 ändert (erschienen 21.07.2026)
  6. evion Ingenieure: KfW-Heizungsförderung, Zuschuss 458 (erschienen 09.07.2026)
  7. Verbraucherzentrale: Für wen ein Energieausweis zur Immobilie Pflicht ist (erschienen 31.08.2026)
  8. Verbraucherzentrale NRW: Energieausweis – was sagt dieser Steckbrief für Wohngebäude aus? (erschienen 11.08.2026)
  9. Verbraucherzentrale: GModG – Was steht im Gebäudemodernisierungsgesetz? (erschienen 21.08.2026)
  10. Gleiss Lutz: Überblick über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (erschienen 21.08.2026)
  11. ADAC: Energieberatung fürs Eigenheim – Energieberater finden (erschienen 24.08.2026)
  12. ADAC: Heizungsgesetz – was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert (erschienen 29.07.2026)
  13. Bundesanzeiger: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) (erschienen 27.08.2026)

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