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Gesetz

Neues Heizungsgesetz in Kraft: Was das GModG für Hausbesitzer ändert

Seit 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-%-Regel ist weg, das Betriebsverbot ab 2045 gestrichen – neue Pflichten gibt es trotzdem.

Aktualisiert: 6 Min. LesezeitRedaktion Wärmepumpen-News

Paragrafenzeichen und Waage als Lichtgrafik auf dunklem Grund
Symbolbild · Foto: Conny Schneider / Unsplash

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz, das als „Heizungsgesetz“ bekannt wurde, und streicht die 65-%-Regel für neue Heizungen: Hausbesitzer dürfen wieder eine neue, rein fossile Öl- oder Gasheizung einbauen. Wer das tut, muss ab 2029 allerdings einen steigenden Anteil Biobrennstoff nutzen.

Auch das absolute Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 fällt weg. Die Förderung folgt einer anderen Logik als das Gesetz: Das KfW-Programm 458 fördert Wärmepumpen, neue Gas- und Ölheizungen dagegen nicht.

Was das für Sie bedeutet

Ihre Heizung läuft: Der Wegfall der 65-%-Regel betrifft Sie nicht unmittelbar, denn sie galt für neu eingebaute Heizungen. Wichtig für Sie: Das feste Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 ist gestrichen.

Sie brauchen eine neue Heizung: Sie haben wieder mehr Auswahl, auch eine neue Gas- oder Ölheizung ist erlaubt. Die Rechnung dafür enthält aber drei Posten, die Sie kennen sollten:

  • Biobrennstoff: Neue fossile Heizungen brauchen ab 2029 einen Anteil von 10 %, ab 2040 von 60 %.
  • CO₂-Preis: 2026 liegt er bei 55 bis 65 € je Tonne, ab 2028 bestimmt der Markt.
  • Förderung: Für eine Wärmepumpe gibt es 30 % Grundförderung plus mögliche Boni, für Gas und Öl nichts.

Sie planen eine Wärmepumpe: Für Sie zählt vor allem die Förderung. Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gibt es nur bei einem Antrag bis zum 31. Januar 2027, danach sinkt er schrittweise.

Die Änderungen im Überblick

Punkt Was seit dem 29.07.2026 gilt
65-%-Regel für neue Heizungen entfällt
Neue Öl- oder Gasheizung wieder erlaubt, auch rein fossil
Biobrennstoff in neuen fossilen Heizungen 10 % ab 2029 · 15 % ab 2030 · 30 % ab 2035 · 60 % ab 2040
Absolutes Betriebsverbot für Öl und Gas ab 2045 gestrichen
KfW-Förderung für Gas- und Ölheizungen keine
KfW-Förderung für Wärmepumpen 30 % Grundförderung plus Boni (seit 21.07.2026)

Nach der bisherigen Regel sollte eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Für bestehende Gebäude galten dabei Übergangsfristen. Diese Vorgabe gibt es im GModG nicht mehr.

Bio-Treppe: Was hinter den Prozenten steckt

Die sogenannte Bio-Treppe gilt für Öl- und Gasheizungen, die neu eingebaut werden. Ab 2029 muss ein Teil des Brennstoffs biogen sein, bei Gas zum Beispiel Biomethan. Der Anteil steigt in vier Stufen: von 10 % ab 2029 über 15 % ab 2030 und 30 % ab 2035 auf 60 % ab 2040.

Was Biomethan und Bioöl in einigen Jahren kosten werden, lässt sich heute nicht seriös vorhersagen. Für Ihre Planung heißt das: Bei einer neuen fossilen Heizung ist ein wachsender Teil der Brennstoffkosten noch offen. Diese Unsicherheit gehört in jeden Vergleich mit einer Wärmepumpe.

Was bedeutet das für Ihr Haus?

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CO₂-Preis: Was 2026, 2027 und ab 2028 gilt

Neben dem Bio-Anteil bestimmt der CO₂-Preis, was Heizen mit Gas und Öl kostet. 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 € je Tonne, der Kabinettsentwurf für 2027 hält ihn auf dieser Höhe. Ab 2028 startet der EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2), dann bestimmt der Markt den Preis.

Jahr CO₂-Preis je Tonne Aufschlag auf Erdgas Aufschlag auf Heizöl
2026 55–65 € (Korridor) 1,31–1,55 ct je kWh 17,34–20,50 ct je Liter
2027 55–65 € (Kabinettsentwurf) 1,31–1,55 ct je kWh 17,34–20,50 ct je Liter
ab 2028 Marktpreis im ETS2 offen offen

In unserer Beispielrechnung stecken bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh im Jahr derzeit 262 bis 310 € CO₂-Kosten in der Gasrechnung. Eine Prognose für die Zeit ab 2028 nennen wir bewusst nicht, weil es dafür noch keine belastbaren Zahlen gibt.

Förderung: Wärmepumpe ja, Gas und Öl nein

Kurz vor dem GModG, am 21. Juli 2026, ist die neue Heizungsförderung der KfW gestartet. Sie zahlt für Wärmepumpen eine Grundförderung von 30 %. Dazu können der Klimageschwindigkeitsbonus und für selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen ein Einkommensbonus von bis zu 40 % kommen.

Die Summe ist begrenzt: höchstens 70 %, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Fossile Gas- und Ölheizungen fördert das Programm nicht. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate; was das in Euro bedeutet, lesen Sie in unserem Bericht Förderung sinkt ab Februar 2027.

Beispiel: Die alte Gasheizung fällt aus

Was die neuen Regeln im Ernstfall bedeuten, zeigt ein Beispiel: Die alte Gasheizung fällt im Winter aus und lässt sich nicht mehr reparieren. Nach dem GModG dürfen Sie eine neue Gasheizung einbauen lassen, ohne Vorgabe zu erneuerbarer Energie. Ab 2029 muss sie aber mit 10 % Biobrennstoff laufen, ab 2030 mit 15 %, und Fördergeld gibt es dafür nicht.

Entscheiden Sie sich stattdessen für eine Wärmepumpe, kommt die KfW-Förderung infrage. Der Antrag muss dann allerdings gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Wer unter Zeitdruck steht, sollte deshalb beide Angebote gleichzeitig einholen.

Was Sie jetzt tun können

  • Heizung einschätzen lassen: Fragen Sie beim nächsten Wartungstermin, in welchem Zustand Ihre Anlage ist.
  • Zwei Varianten rechnen: Vergleichen Sie eine neue Gasheizung und eine Wärmepumpe über die Jahre – mit Förderung, CO₂-Preis und Bio-Anteil.
  • Beim Gasversorger nachfragen: Klären Sie, ob er Biomethan anbietet und zu welchem Preis.
  • Förder-Stichtag notieren: Wer eine Wärmepumpe plant und den Bonus von 16 % nutzen will, muss den Antrag bis zum 31. Januar 2027 stellen.

Was noch nicht feststeht

  • CO₂-Preis ab 2028: Mit dem Start des ETS2 bildet sich der Preis am Markt. Eine verlässliche Zahl gibt es dafür nicht.
  • Preise für Biobrennstoffe: Wie sich Angebot und Preis entwickeln, wenn der Pflichtanteil steigt, ist offen.
  • Herkunft der Wärmepumpe: Ab dem ersten Quartal 2027 soll bei der Förderung zählen, wo ein Gerät herkommt. Für Wärmepumpen von außerhalb der EU sind nur noch 15 % Grundförderung angekündigt; Kriterien und Start sind noch nicht veröffentlicht.

Einordnung: mehr Spielraum, eigene Rechnung

Das GModG gibt Hausbesitzern beim Heizungstausch mehr Spielraum. Welche Heizung sich lohnt, entscheidet damit weniger die Vorschrift als die Rechnung über die Jahre: Anschaffung und Förderung, Brennstoff oder Strom, CO₂-Preis und Bio-Anteil.

Eine neue Gasheizung ist erlaubt, aber nicht automatisch günstig. Eine Wärmepumpe ist nicht vorgeschrieben, wird aber gefördert.

Wie weit die laufenden Kosten auseinanderliegen können, zeigt unsere Beispielrechnung im Bericht über die Fraunhofer-Messungen im Altbau: Bei 20.000 kWh Wärmebedarf und einer Jahresarbeitszahl von 3,4 kommen wir dort auf rund 1.552 € Strom für die Wärmepumpe und rund 2.312 € für Gas. Beim Gas sind Grundpreis, Wartung und Schornsteinfeger noch nicht eingerechnet. Für einen belastbaren Vergleich brauchen Sie die Zahlen Ihres Hauses: den Verbrauch laut Abrechnung, den Zustand der Heizkörper und ein konkretes Angebot.

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Häufige Fragen

Darf ich wieder eine neue Gasheizung einbauen?

Ja. Seit dem 29.07.2026 darf wieder eine neue, rein fossile Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Ab 2029 muss sie aber einen Anteil Biobrennstoff nutzen, und die KfW fördert sie nicht.

Was ist die Bio-Treppe im GModG?

So heißt der Pflichtanteil an Biobrennstoff für neu eingebaute fossile Heizungen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.

Gilt das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 noch?

Nein. Das absolute Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 ist mit dem GModG gestrichen.

Wie hoch ist der CO₂-Preis 2026 und 2027?

2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 € je Tonne, der Kabinettsentwurf für 2027 hält ihn auf dieser Höhe. Ab 2028 bestimmt im EU-Emissionshandel ETS2 der Markt den Preis.

Wird eine Wärmepumpe weiter gefördert?

Ja. Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) zahlt seit dem 21.07.2026 eine Grundförderung von 30 %, dazu können Boni kommen. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei einem Antrag bis zum 31.01.2027 bei 16 %.

Quellen

  1. ADAC: Heizungsgesetz – was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert (erschienen 29.07.2026)
  2. heizsparer.de: CO₂-Preis 2027 – was auf Heizöl und Gas zukommt (erschienen 02.09.2026)
  3. ADAC: KfW-Heizungsförderung – was sich ab 21. Juli 2026 ändert (erschienen 21.07.2026)
  4. finanznachrichten.de: Neue KfW-Heizungsförderung – was jetzt gilt und warum der Zuschuss ab 2027 weiter sinkt (erschienen 21.09.2026)
  5. top agrar: Wärmepumpen heizen auch im Altbau klimafreundlich (zur Pressemitteilung des Fraunhofer ISE) (erschienen 20.11.2025)
  6. Verbraucherzentrale NRW: Marktcheck Wärmepumpenstromtarife (erschienen 20.02.2026)
  7. LichtBlick: Aktueller Gaspreis pro kWh (erschienen 01.09.2026)

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